
Über den Autor
Rechtsanwalt Clamann hat sich in seiner Kanzlei in Münster innerhalb des Familienrechts auf die Durchführung von Ehescheidungsverfahren spezialisiert.
In diesem Rahmen bietet Rechtsanwalt Clamann das Verfahren der Online Scheidung an und hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Scheidungskosten für seine Mandanten so gering wie möglich zu halten.
Wie gelingt eine Einigung im Konflikt?
In einer Ehe treffen zwei Menschen mit ganz eigenen Überzeugungen und Wertvorstellungen aufeinander. Solange diese im Einklang stehen, tun sich wenige Konflikte auf. Das Familienleben bleibt weitestgehend harmonisch. Doch sobald zwei völlig unterschiedliche Ansichten aufeinanderprallen, geht es meist nur noch darum, den eigenen Kopf durchzusetzen. Sachliche Argumente werden ignoriert und die Emotionen kochen hoch. Denn jeder möchte nur noch beweisen, dass er im Recht ist.
So ähnlich dürfte es sich derzeit in einigen deutschen Haushalten zuspielen. Seitdem der mRNA-Impfstoff gegen das Coronavirus nun auch für Kinder zugelassen ist, müssen sich Eltern die Frage stellen, ob eine Corona-Impfung für ihr Kind das Richtige ist. Doch was passiert, wenn sie sich nicht einigen können?
Wer die endgültige Entscheidung in solchen Fällen trifft und wie eventuell doch noch eine Einigung gelingt, lesen Sie im Folgenden.
Entscheidend ist, wer das Sorgerecht hat
Das Sorgerecht ist die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen. Dazu gehören auch medizinische Eingriffe wie eine Impfung des Kindes. Die Befugnis, über eine Kinderimpfung zu entscheiden, ist also an das Bestehen eines Sorgerechts geknüpft. Deshalb ist die Zustimmung des Elternteils ohne Sorgerecht nicht nötig.
In der Regel besteht jedoch ein geteiltes Sorgerecht zwischen den Elternteilen, selbst nach einer Scheidung. Über Kindesangelegenheiten dürfen Eltern in dieser Konstellation nur gemeinsam entscheiden.
Eine Ausnahme räumt das Gesetz nur ein, wenn es um Angelegenheiten des täglichen Lebens geht. Dadurch soll verhindert werden, dass bei jeder noch so kleinen Entscheidung die Zustimmung des Ex-Partners eingeholt werden muss.
Eine Impfung führt jedoch zu körperlichen Reaktionen beim Menschen, weshalb sie als Eingriff von gewisser Relevanz gewertet wird und daher nicht unter die benannte Ausnahme fällt. Beim geteilten Sorgerecht muss also unbedingt die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden.
Was passiert im Streitfall?
Kann man sich über die Impfung des gemeinsamen Kindes partout nicht einigen, bleibt nur noch der Gang zum Familiengericht. Der Elternteil, der eine Impfung des Kindes befürwortet, beantragt die Übertragung der Befugnis, über eine Corona-Impfung zu entscheiden.
Im Gerichtsverfahren wird sodann geprüft, welcher Elternteil das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung vernünftiger einschätzen kann. Derjenige erhält dann die Entscheidungsbefugnis über das Kind in dieser Angelegenheit. Das Gericht entscheidet also nicht darüber, ob das Kind geimpft wird oder nicht. Sondern nur, ob nun die Mutter oder der Vater besser dazu geeignet ist, eine sachlich begründete Entscheidung über das Kind zu treffen.
Anzumerken ist, dass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als eine Art Sachverständigengutachten in die Entscheidungsfindung des Gerichts einfließt. Sie ersetzt die Ladung eines Arztes, der im gerichtlichen Verfahren den Nutzen und die Risiken einer Impfung gegenüberstellt. Nun könnte man einwenden, dass die medizinische Vorgeschichte des betroffenen Kindes dadurch überhaupt keine Beachtung findet. Selbstverständlich findet aber im Falle einer Impfung eine eingehende Voruntersuchung des Kindes durch einen (Kinder-)Arzt statt. Ein gerichtliches Urteil ersetzt die Voruntersuchung also keineswegs.
An vorderster Stelle: Das Kindeswohl
Das Familiengericht trifft seine Entscheidungen nach dem Wohl des betroffenen Kindes.
Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit, wird außerdem der Wille des Kindes vom Gericht aufgenommen und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Dabei handelt es sich bei der Einsichtsfähigkeit des Kindes um dessen Fähigkeit, die Folgen seines Handelns realistisch einschätzen zu können. Das betroffene Kind muss also die Vor- und Nachteile einer Impfung erfassen und für sich in Relation stellen können. Ab einem Alter von 16 Jahren wird das grundsätzlich angenommen.
Generell gilt: Je älter und einsichtiger das Kind, umso gewichtiger ist seine Auffassung für das Familiengericht.
Ganz gleich, wer in der Familie welche Meinung vertritt – die Mehrheit der Menschen, die über eine Impfung sprechen, sind nicht vom Fach. Deshalb ist es ratsam, gemeinsam mit dem Partner einen (Kinder-)Arzt zu besuchen, den beide für kompetent und vertrauenswürdig halten. In einem informativen Beratungsgespräch kann der Arzt offene Fragen aufklären und auf mögliche Bedenken eingehen. Im besten Fall kommen Sie nach der Beratung zu demselben Schluss mit Ihrem Partner.
Aber auch wenn das nicht gelingen sollte, ist es wichtig, Verständnis für die Angst des Gegenübers aufzubringen. Letztendlich sind Sie beide besorgt um das Wohlergehen Ihres Kindes. Daher ist ein ruhiger Austausch – ohne gegenseitige Vorwürfe – elementar bei jedem Problem, das im Familienleben gelöst werden will.